Allgemeine Ausbildungs- und Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Fachinstitut für Tierheilkunde und der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer") geschlossenen Ausbildungsvertrages.

Sie gelten für sämtliche Ausbildungen, Lehrgänge, Fortbildungen, Seminare, Workshops und sonstigen Bildungsangebote des Fachinstituts für Tierheilkunde.

Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigt der Teilnehmer, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und anerkannt zu haben.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das offizielle Anmeldeformular des Fachinstituts für Tierheilkunde.

Der Ausbildungsvertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch das Fachinstitut für Tierheilkunde zustande.

Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt grundsätzlich nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen. Ein Anspruch auf Zulassung zu einer Ausbildung besteht nicht.

Das Fachinstitut für Tierheilkunde behält sich vor, Anmeldungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen.

§ 3 Ausbildungsziel

Die Ausbildungen des Fachinstituts für Tierheilkunde vermitteln fundierte theoretische und praktische Kenntnisse entsprechend dem jeweiligen Ausbildungsplan.

Ziel der Ausbildung ist es, den Teilnehmern fundierte theoretische und praktische Kenntnisse zu vermitteln und sie auf die vorgesehenen Leistungsnachweise sowie die Abschlussprüfung vorzubereiten.

Mit erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – das für die Ausbildung vorgesehene Zertifikat.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich nicht um eine staatlich anerkannte Berufsausbildung. Ein bestimmter beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg kann durch die Teilnahme an der Ausbildung nicht garantiert werden.

§ 4 Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung kann – je nach Lehrgang – insbesondere folgende Bestandteile umfassen:

  • Live-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer
  • Präsenzunterricht
  • Lehrskripte und digitale Unterrichtsmaterialien
  • Eigenstudium
  • Demonstrationen
  • Fallbesprechungen
  • Gruppenarbeiten
  • praktische Übungen
  • praktische Übungen an Hund und/oder Pferd
  • Lernkontrollen
  • schriftliche und praktische Prüfungen

Der genaue Ausbildungsablauf ergibt sich aus dem jeweils gültigen Ausbildungsplan. Das Fachinstitut für Tierheilkunde behält sich vor, den Ausbildungsplan, die Reihenfolge einzelner Unterrichtseinheiten oder Unterrichtsformen anzupassen, sofern das Ausbildungsziel hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 5 Virtuelles Klassenzimmer

Soweit Unterricht in digitaler Form durchgeführt wird, erfolgt dieser als Live-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer über die vom Fachinstitut für Tierheilkunde bereitgestellte Lernplattform. Der Unterricht findet in Echtzeit statt und ermöglicht den direkten Austausch zwischen Dozenten und Teilnehmern.

Die Zugangsdaten zum virtuellen Klassenzimmer sind ausschließlich für den angemeldeten Teilnehmer bestimmt und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch gemeinsam mit anderen Personen genutzt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und die technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Teilnahme selbst sicherzustellen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, während des Unterrichts die Rechte anderer Teilnehmer zu achten und einen störungsfreien Unterricht zu ermöglichen.

Video-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen des Unterrichts sowie deren Speicherung, Veröffentlichung oder Weitergabe sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fachinstituts für Tierheilkunde unzulässig.

Das Fachinstitut übernimmt keine Haftung für technische Störungen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen.

§ 6 Durchführung des Unterrichts

Der Unterricht erfolgt entsprechend dem veröffentlichten Ausbildungsplan.

Das Fachinstitut für Tierheilkunde ist berechtigt, Unterrichtstermine, Unterrichtsorte oder Unterrichtsformen aus organisatorischen Gründen anzupassen oder zu verlegen. Das Fachinstitut behält sich außerdem vor, Unterrichtsräume innerhalb desselben Veranstaltungsortes oder aus organisatorischen Gründen an einen gleichwertigen Veranstaltungsort zu verlegen.

Sollte ein Dozent verhindert sein, ist das Fachinstitut berechtigt, einen gleichwertig qualifizierten Ersatzdozenten einzusetzen oder den Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrperson besteht nicht.

Unterrichtsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Fachinstitut bemüht sich in solchen Fällen um eine angemessene Ersatzlösung.

§ 6a Standortbezogene Mindestteilnehmerzahl und Verlegung

Hauptstandort des Fachinstituts für Tierheilkunde ist Langenfeld. Ausbildungen an weiteren, im Anmeldeformular wählbaren Standorten (z. B. Hohenhameln, Trebur) werden nur durchgeführt, sofern dort mindestens 5 Teilnehmer für die jeweilige Ausbildung angemeldet sind.

Wird diese standortbezogene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist das Fachinstitut berechtigt, den betroffenen Teilnehmern anzubieten, die Ausbildung stattdessen am Hauptstandort Langenfeld zu absolvieren.

Nimmt der Teilnehmer dieses Alternativangebot nicht an, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Fachinstituts ohne weitere Kosten von der Anmeldung zu der betroffenen Ausbildung zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge für diese Ausbildung werden in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurückerstattet.

Macht das Fachinstitut von der Möglichkeit der Verlegung nach Langenfeld keinen Gebrauch und findet die Ausbildung am gewählten Standort mangels ausreichender Teilnehmerzahl nicht statt, informiert das Fachinstitut die angemeldeten Teilnehmer rechtzeitig vor dem geplanten Ausbildungsbeginn; bereits gezahlte Beträge für die betroffene Ausbildung werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

§ 7 Teilnahme am Unterricht

Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an sämtlichen Unterrichtseinheiten ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf.

Die Teilnehmer verpflichten sich, aktiv am Unterricht mitzuwirken, sich angemessen auf die Unterrichtseinheiten vorzubereiten und den Anweisungen der Dozenten Folge zu leisten.

Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ist während der gesamten Ausbildungsdauer selbstverständlich. Diskriminierendes, beleidigendes oder störendes Verhalten gegenüber Dozenten, Mitarbeitern, Teilnehmern oder Dritten wird nicht geduldet.

Das Fachinstitut für Tierheilkunde behält sich vor, Teilnehmer bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Haus- oder Ausbildungsordnung zeitweise oder dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Fehlzeiten und Nachholmöglichkeiten

Kann ein Teilnehmer an einer Unterrichtseinheit nicht teilnehmen, ist das Fachinstitut möglichst frühzeitig zu informieren.

Ein Anspruch auf Wiederholung einzelner Unterrichtseinheiten besteht grundsätzlich nicht. Soweit organisatorisch möglich und Ausbildungsplätze verfügbar sind, kann das Fachinstitut die Teilnahme an einer entsprechenden Unterrichtseinheit eines späteren Ausbildungsganges ermöglichen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Fehlzeiten entbinden nicht von der Verpflichtung, die versäumten Unterrichtsinhalte eigenständig nachzuarbeiten.

Das Fachinstitut kann für Nachholtermine oder Wiederholungen zusätzliche Gebühren erheben, sofern dies im jeweiligen Gebührenverzeichnis vorgesehen ist.

§ 9 Praktischer Unterricht

Der praktische Unterricht dient der sicheren Anwendung der theoretisch vermittelten Kenntnisse. Während sämtlicher praktischer Unterrichtseinheiten sind die Anweisungen der Dozenten jederzeit zu befolgen.

Praktische Übungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsinhalte und unter fachlicher Anleitung.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, verantwortungsbewusst mit den ihm anvertrauten Tieren umzugehen und deren Wohl jederzeit in den Vordergrund zu stellen.

Das Fachinstitut behält sich vor, Teilnehmer von einzelnen praktischen Übungen auszuschließen, sofern Sicherheitsbedenken bestehen oder den Anweisungen der Dozenten wiederholt nicht Folge geleistet wird.

§ 10 Mitbringen eigener Tiere

Soweit das Mitbringen eigener Tiere für praktische Unterrichtseinheiten vorgesehen oder ausdrücklich gestattet ist, erfolgt dies auf eigene Verantwortung des Tierhalters.

Der Tierhalter bestätigt, dass das mitgebrachte Tier frei von ansteckenden Erkrankungen ist und über den gesetzlich vorgeschriebenen Impfschutz verfügt, soweit dieser für die jeweilige Tierart vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Die Teilnahme mit einem eigenen Hund an praktischen Unterrichtseinheiten setzt voraus, dass für diesen eine gültige Haftpflichtversicherung besteht, die Schäden abdeckt, die durch das Tier verursacht werden. Der entsprechende Versicherungsnachweis ist spätestens zu Beginn des ersten praktischen Unterrichtsblocks mit Hund den Dozenten vorzulegen und auszuhändigen. Ohne Vorlage eines gültigen Nachweises ist eine Teilnahme mit dem Tier nicht möglich.

Aggressive, unkontrollierbare oder aus gesundheitlichen Gründen nicht belastbare Tiere können vom praktischen Unterricht ausgeschlossen werden. Das Fachinstitut sowie die Dozenten sind berechtigt, das Mitbringen eines Tieres aus Gründen der Sicherheit oder des Tierschutzes jederzeit abzulehnen.

Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Das Fachinstitut übernimmt keine Haftung für Erkrankungen, Verletzungen oder sonstige Schäden, die Tiere während der Ausbildung erleiden, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Fachinstituts beruhen.

§ 11 Sicherheit während des Unterrichts

Die Sicherheit von Mensch und Tier besitzt während sämtlicher Ausbildungsveranstaltungen höchste Priorität. Die Teilnehmer verpflichten sich, sämtliche Sicherheitsanweisungen der Dozenten einzuhalten und umsichtig zu handeln.

Das Tragen geeigneter Kleidung und geeigneten Schuhwerks ist insbesondere während des praktischen Unterrichts verpflichtend.

Den Teilnehmern ist bewusst, dass die Arbeit mit Tieren trotz größtmöglicher Sorgfalt stets ein gewisses Verletzungsrisiko mit sich bringt. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am praktischen Unterricht teil.

§ 12 Prüfungen und Leistungsnachweise

Art, Umfang und Ablauf der Leistungsnachweise sowie der Abschlussprüfung richten sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung des Fachinstituts für Tierheilkunde.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt die Erfüllung der jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen voraus. Hierzu können insbesondere eine ausreichende Anwesenheit, die vollständige Begleichung der Ausbildungsgebühren sowie gegebenenfalls weitere im Ausbildungsplan festgelegte Voraussetzungen gehören.

Nicht bestandene Prüfungen können nach Maßgabe der jeweils gültigen Prüfungsordnung wiederholt werden. Für Wiederholungsprüfungen können Gebühren erhoben werden.

Das Fachinstitut behält sich vor, Prüfungstermine aus organisatorischen Gründen zu verschieben.

§ 13 Zertifikate

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen erhält der Teilnehmer die für den jeweiligen Lehrgang vorgesehene Teilnahmebescheinigung oder das Zertifikat.

Ein Anspruch auf Ausstellung eines Zertifikats besteht nur, wenn sämtliche Ausbildungsgebühren vollständig beglichen wurden und die erforderlichen Leistungsnachweise erfolgreich erbracht worden sind.

Die Ausstellung eines Zertifikats begründet keine staatliche Anerkennung oder Berufszulassung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich angegeben ist.

§ 14 Ausbildungsgebühren und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Ausbildungsgebühren ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste beziehungsweise dem Anmeldeformular. Die Zahlung erfolgt entsprechend der bei der Anmeldung gewählten Zahlungsweise.

Die Ausbildungsgebühren sind unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an einzelnen Unterrichtseinheiten geschuldet.

Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, ist das Fachinstitut berechtigt, nach vorheriger Mahnung Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie erforderliche Mahnkosten zu berechnen.

Das Fachinstitut kann bei erheblichem Zahlungsverzug den Teilnehmer bis zum Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausschließen. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Ausbildungsgebühren bleibt hiervon unberührt.

§ 15 Ratenzahlung

Soweit eine Ratenzahlung vereinbart wurde, verpflichtet sich der Teilnehmer zur fristgerechten Zahlung der vereinbarten Monatsraten.

Gerät der Teilnehmer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einem wesentlichen Teil der vereinbarten Zahlungen in Verzug, kann das Fachinstitut die gesamte noch offene Restforderung sofort fällig stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Eine vorzeitige vollständige Zahlung der noch offenen Ausbildungsgebühren ist jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich.

§ 16 Zahlungsverzug und Ausschluss

Werden fällige Ausbildungsgebühren trotz vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist nicht bezahlt, ist das Fachinstitut berechtigt, den Teilnehmer vom weiteren Unterricht sowie von Prüfungen auszuschließen.

Der Ausschluss erfolgt erst, nachdem der Teilnehmer schriftlich gemahnt und ihm eine angemessene Frist zum Ausgleich der offenen Forderung eingeräumt wurde.

Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Ausbildungsgebühren sowie etwaiger Mahn- und Verzugskosten bleibt von einem Ausschluss unberührt. Eine Wiederzulassung zum Unterricht erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen samt etwaiger Mahn- und Verzugskosten.

§ 17 Rücktritt und Kündigung

Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis zu dem im Anmeldeformular oder in der jeweiligen Ausschreibung genannten Zeitpunkt möglich.

Nach Ausbildungsbeginn ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

Bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie fällige Ausbildungsgebühren bleiben von einer Kündigung unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Das besondere Rücktrittsrecht bei Verlegung eines Standorts nach § 6a bleibt hiervon unberührt.

§ 18 Krankheit und Verhinderung

Kann der Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Umstände an Unterrichtseinheiten nicht teilnehmen, entbindet dies grundsätzlich nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Ausbildungsgebühren. Versäumte Unterrichtsinhalte sind eigenverantwortlich nachzuarbeiten.

Soweit organisatorisch möglich, kann das Fachinstitut die Teilnahme an entsprechenden Unterrichtseinheiten eines späteren Ausbildungsganges ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Eine Verlängerung der Ausbildung oder eine Verschiebung von Prüfungen erfolgt ausschließlich nach den hierfür geltenden Regelungen des Fachinstituts und im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten.

§ 19 Haftung

Das Fachinstitut für Tierheilkunde haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die durch Teilnehmer, deren Tiere oder deren persönliches Eigentum verursacht werden, haftet ausschließlich der jeweilige Verursacher. Für Schäden, die durch Teilnehmer untereinander entstehen, übernimmt das Fachinstitut keine Haftung.

Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt das Fachinstitut keine Haftung, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Fachinstituts beruhen.

Die Teilnahme an sämtlichen theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten erfolgt auf eigene Verantwortung.

§ 20 Urheberrecht

Sämtliche Lehrunterlagen, Skripte, Präsentationen, Prüfungsunterlagen, Videos, Fotografien sowie sonstige Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte verbleiben beim Fachinstitut für Tierheilkunde beziehungsweise beim jeweiligen Urheber.

Die Unterlagen dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der Ausbildung genutzt werden. Insbesondere ist es untersagt,

  • Lehrunterlagen an Dritte weiterzugeben,
  • Inhalte ganz oder teilweise zu veröffentlichen,
  • Unterrichtsmaterialien zu vervielfältigen oder gewerblich zu nutzen,
  • Inhalte für eigene Seminare, Schulungen oder Unterrichtsangebote zu verwenden,
  • digitale Unterrichtsmaterialien ohne Genehmigung zu speichern, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

Eine Verwendung der Unterrichtsmaterialien zur Entwicklung eigener Lehrgänge, Skripte oder vergleichbarer Ausbildungsangebote ist ohne schriftliche Zustimmung des Fachinstituts unzulässig. Verstöße gegen das Urheberrecht können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

§ 21 Datenschutz und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Die Teilnehmer verpflichten sich, vertrauliche Informationen über andere Teilnehmer, Patienten, Tierhalter sowie Unterrichtsinhalte nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Soweit im Unterricht Fallbeispiele besprochen werden, sind sämtliche personenbezogenen Angaben vertraulich zu behandeln.

Weitere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Fachinstituts für Tierheilkunde.

§ 22 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Foto-, Film- oder Tonaufnahmen des Unterrichts sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Fachinstituts sowie aller betroffenen Personen zulässig.

Teilnehmer dürfen Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen anderer Teilnehmer nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung anfertigen oder veröffentlichen.

Das Fachinstitut kann im Rahmen von Veranstaltungen Foto- oder Filmaufnahmen zu Dokumentations- oder Werbezwecken anfertigen. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen und gegebenenfalls auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

§ 23 Änderungen der Teilnahmebedingungen

Das Fachinstitut für Tierheilkunde behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Vorgaben oder organisatorischer Erfordernisse notwendig wird und die Teilnehmer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt werden.

§ 24 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 25 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Soweit gesetzlich zulässig, gilt für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand am Sitz des Fachinstituts für Tierheilkunde.

§ 26 Ethik, Tierschutz und professionelles Verhalten

Das Wohl der Tiere steht während der gesamten Ausbildung an erster Stelle. Alle theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten werden unter Beachtung der geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkannten fachlichen Standards durchgeführt.

Die Teilnehmer verpflichten sich, jedem Tier mit Respekt, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein zu begegnen und sämtliche Anweisungen der Dozenten zum sicheren und tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren zu befolgen.

Maßnahmen, die dem Tier unnötige Schmerzen, Leiden oder Stress zufügen können oder gegen geltende tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, sind untersagt.

Das Fachinstitut für Tierheilkunde behält sich vor, Teilnehmer bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Grundsätze des Tierschutzes oder gegen Sicherheitsvorschriften von einzelnen Unterrichtseinheiten oder dauerhaft von der Ausbildung auszuschließen. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Die Teilnehmer verpflichten sich darüber hinaus zu einem respektvollen und kollegialen Umgang mit Dozenten, Mitarbeitern, Mitteilnehmern, Tierhaltern und allen am Unterricht beteiligten Personen.

Häufige Fragen

Gut informiert entscheiden

Die Lehrgänge sind mit monatlichen Wochenendterminen konzipiert. Die Tierphysiotherapie wird zusätzlich als Abendform mit wöchentlichen Mittwochabenden und Praxisblöcken am Wochenende angeboten.

In der Wochenendform findet der Unterricht an einem Wochenende pro Monat statt. In der Abendform wird die Theorie an Mittwochabenden vermittelt, die praktischen Einheiten liegen weiterhin an Wochenenden.

Nein. Die Theorie wird bequem von zuhause im virtuellen Klassenzimmer vermittelt. Der praktische Teil findet in kleinen Gruppen an ausgewählten Praxisstandorten statt.

Medizinische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Vorausgesetzt werden ein Mindestalter von 18 Jahren, Freude an der Arbeit mit Hunden und Pferden sowie die Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Lernen. Die Ausbildung eignet sich ausdrücklich auch für Quereinsteiger.

Erforderlich ist entweder eine abgeschlossene Ausbildung als zertifizierte Tierphysiotherapeutin beziehungsweise zertifizierter Tierphysiotherapeut oder ein fundierter Nachweis anatomischer Kenntnisse im Bereich Hund und Pferd. Fehlen diese Grundlagen, kann zuvor der Anatomie-Vorbereitungskurs absolviert werden. Die Fortbildung Hundeosteopathie setzt die abgeschlossene Pferdeosteopathie voraus.

Für alle Ausbildungen wird neben der Einmalzahlung eine Ratenzahlung angeboten. Die konkreten Beträge sind in der Preisübersicht transparent aufgeführt.

Zu den Studienkosten kommen eine einmalige Einschreibegebühr von 200 € sowie eine Prüfungsgebühr von 250 €.

Hauptstandort ist Langenfeld in Nordrhein-Westfalen. Weitere Standorte sind Hohenhameln in Niedersachsen und Trebur in Hessen; die Tierphysiotherapie wird zusätzlich in Luxemburg angeboten. Regionalstandorte werden durchgeführt, sobald dort mindestens fünf Teilnehmer angemeldet sind – andernfalls kann nach Langenfeld verlegt werden.

Wer zwei Ausbildungen miteinander kombiniert oder direkt eine weitere Ausbildung mitbucht, erhält einen individuellen Vorteil. Wir erstellen Ihnen dazu gerne ein persönliches Angebot.

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